Im Prozess gegen die Angeklagten Gianluca B. und Nordulf H. wurden die für den 26.01., 01.02., 08.02. und 11.02.2021 anberaumten Hauptverhandlungstermine aufgehoben.

Der Prozess beginnt nunmehr am 02.03.2021.

Grund für die Verschiebung des Prozessbeginns ist die zurzeit vorherrschende Pandemielage. Im Unstrut-Hainich-Kreis liegt die 7-Tage-Inzidenz derzeit durchschnittlich deutlich über 300 Fällen (7-Tage-Inzidenz laut RKI – Stand: 13.01.2021, 0:00 Uhr: 414,7). Vor dem Hintergrund des hohen Presseinteresses an dem Verfahren und den derzeit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie kann ein ausreichender Gesundheitsschutz der Verfahrensbeteiligten und der teilnehmenden Öffentlichkeit trotz des zur Verfügung stehenden auswärtigen großen Sitzungssaals im Puschkinhaus derzeit unter den geltenden Abstandregeln nicht gewährleistet werden.

Die für den 11.03., 15.03. und 19.03.2021 anberaumten Fortsetzungstage bleiben bestehen. Weitere Fortsetzungstermine werden in Absprache mit den Prozessbeteiligten abgestimmt. Die Verhandlung wird im Sitzungssaal IX, Puschkinhaus (Puschkinstraße 3, 99974 Mühlhausen) jeweils ab 10:00 durchgeführt.

In dem Verfahren werden der erwachsene Angeklagte Gianluca B. und der zum angeklagten Tatzeitpunkt heranwachsende Angeklagte Nordulf H. des schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt. Ihnen wird konkret zur Last gelegt, am Nachmittag des 29.04.2018 zwei Journalisten, die zu Recherchezwecken Fotos vor dem Haus des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der NPD in Fretterode gefertigt hatten, verfolgt zu haben. Nachdem sie das Fahrzeug der Journalisten, mit dem diese geflüchtet seien, zum Anhalten gebracht hätten, sollen die Angeklagten zunächst einen Journalisten angegriffen und mit Gegenständen geschlagen haben. Sodann habe einer der Angeklagten unter Verwendung eines Messers einen Fotoapparat samt Teleobjektiv aus dem Fahrzeug entwendet. Hierbei habe er dem Beifahrer einen Stich in den Oberschenkel versetzt.

Die bisher bereits eingegangenen Presseanmeldungen für die Teilnahme an dem Prozess gelten auch für den nunmehr anberaumten Prozessbeginn.

Ein Zugang zum Sitzungsaal ist damit nicht garantiert. Sofern die Anzahl der interessierten Pressevertreter die Anzahl der pandemiebedingt reduzierten Sitzplätze übersteigt, werden die Teilnehmerplätze täglich in der Reihenfolge der Anmeldung bei der Sitzungswache am Gebäudeeingang Puschkinhaus vergeben.

Der Zugang ist ab 9:15 Uhr gewährleistet. Die Fertigung von Fotos und Videos im Gebäude ist mit Ausnahme des Sitzungssaals untersagt, da eine Einhaltung der Abstandsregelung nicht gewährleistet werden kann.

Für den Sitzungssaal hat die Vorsitzende der 3. großen Strafkammer, Vorsitzende Richterin am Landgericht Kortus, Fotografier- und Drehgenehmigung bis zum Beginn der Sitzung am nunmehrigen Prozessbeginn am 02.03.2021, ebenfalls unter Einhaltung der Abstandsregelung, erteilt.

Während des Prozesses gilt für die Öffentlichkeit im gesamten Gebäude einschließlich des Sitzungssaals Maskenpflicht.

Weitere Anmeldungen bitte ich per E-Mail an folgende Adresse zu senden: lgmhl.pressestelle@justiz.thueringen.de

Für die in der Pressemitteilung vom 22.12.2020 versehentlich genannte unvollständige E-Mail-Adresse bitte ich um Entschuldigung.

Im Auftrag

Gitta Fehr-Albrado

Richterin am Landgericht

– Pressesprecherin –