Zwei Rechtsextremisten sollen in Thüringen Medienvertreter angegriffen haben. Zum Prozessauftakt macht einer von ihnen den Journalisten Vorwürfe. Die protestieren gegen seine Darstellung und verlassen den Gerichtssaal.

Zum Auftakt des Prozesses wegen des Überfalls auf zwei Journalisten in Thüringen vor mehr als drei Jahren haben sich die beiden Angeklagten zu den Vorwürfen geäußert. Dabei räumte der 22 Jahre alte Hauptangeklagte ein, er habe im April 2018 mit einem Schraubenschlüssel in Fretterode (Landkreis Eichsfeld) auf das Auto der beiden Journalisten eingeschlagen. Beide Angeklagten werden der rechtsextremen Szene zugerechnet.

Er sei damals in Rage gewesen, weil die Journalisten zuvor Fotos von ihm und dem Haus seiner Familie gemacht hätten, so der 22-Jährige. Außerdem hätten sie versucht, ihn mit ihrem Auto zu überfahren, behauptete er. Zudem habe einer der Journalisten mit einem Baseballschläger auf ihn und seinen Begleiter eingeschlagen. Aus Protest gegen diese aus ihrer Sicht wahrheitswidrige Darstellung verließen die beiden Journalisten den Gerichtssaal.

Ausgangspunkt des damaligen Überfalls war eine Recherche der Journalisten in der Nähe des Grundstücks des bekannten Rechtsextremen Thorsten Heise. Er ist unter anderem stellvertretender Bundesvorsitzender der NPD. Die beiden Angeklagten stammen aus seinem Umfeld, einer ist der Sohn von Heise.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft ihnen vor, die Journalisten angegriffen zu haben. Außerdem habe der Hauptangeklagte einem der Journalisten ein Messer in den Oberschenkel gestochen. Der zweite, 27-jährige Angeklagte sagte, er habe während der Auseinandersetzung kein Messer gesehen.

Der Prozessbeginn wurde von einem großen öffentlichen Interesse begleitet. Unter anderem der Geschäftsführer des Deutschen Journalistenverbandes Thüringen, Sebastian Scholz, hatte vor Prozessbeginn gefordert, sollte die Schuld der Täter erwiesen werden, dürften sie nicht mit einer Bagatellstrafe davonkommen. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin soll einer der Journalisten am Donnerstag als Zeuge vernommen werden.